Ab dem 1. Januar 2025 gilt eine verbindliche elektronische Meldepflicht für Kassensysteme, EU-Taxameter und Wegstreckenzähler. Für Unternehmer und Selbstständige ist es jetzt entscheidend, die neuen Anforderungen zu kennen und umzusetzen. In diesem Artikel geben wir einen umfassenden Überblick und konkrete Hinweise, um Sie optimal auf die Meldung vorzubereiten.
Worum geht es bei der neuen Meldepflicht?
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 28. Juni 2024 ein Schreiben veröffentlicht, das den Start der elektronischen Meldepflicht für bestimmte Kassensysteme ankündigt. Diese Systeme müssen ab Januar 2025 elektronisch über Mein ELSTER oder die ERiC-Schnittstelle gemeldet werden.
Die Fristen und Regeln sind dabei klar definiert:
Hintergrund und rechtliche Grundlagen
Mit dem Kassengesetz aus dem Jahr 2016 wurden Unternehmen erstmals dazu verpflichtet, ihre elektronischen Aufzeichnungssysteme mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) gegen Manipulationen zu schützen. Durch die neue Meldepflicht wird nun sichergestellt, dass alle Kassensysteme bei den Finanzbehörden korrekt erfasst sind und regelmäßigen Prüfungen standhalten.
Fazit: Handlungsbedarf für Unternehmer und Selbstständige
Unternehmen sind gut beraten, frühzeitig ihre Kassensysteme und sonstigen Aufzeichnungsgeräte auf die neuen Meldepflichten vorzubereiten. Eine rechtzeitige Meldung schützt vor Sanktionen und sichert die Konformität mit den steuerlichen Vorgaben. Wenn Sie Fragen zur Umsetzung haben oder Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen als Partner zur Seite!