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Kindererziehungszeiten

Kindererziehungszeiten
Mai 2025
So wirken sie sich positiv auf Ihre Rente aus.

Anlässlich des Muttertags möchten wir nicht nur allen Müttern unsere Wertschätzung aussprechen, sondern auch auf ein zentrales Thema aufmerksam machen: die Anerkennung von Kindererziehungszeiten in der Rente. Diese Regelung honoriert die Erziehungsleistung von Eltern und kann sich positiv auf die spätere Rentenhöhe auswirken.

Wer hat Anspruch auf die sogenannte „Mütterrente“?

Der Begriff „Mütterrente“ ist zwar geläufig, aber irreführend – nicht nur Mütter können davon profitieren. Auch Väter, Stiefeltern, Adoptiveltern, Pflegeeltern, gleichgeschlechtliche Eltern oder Großeltern können sich Kindererziehungszeiten anrechnen lassen, sofern sie die Erziehung des Kindes übernommen haben und während dieser Zeit nicht selbst im Ruhestand waren.

Wichtig zu wissen:

  • Nur eine Person kann sich die Erziehungszeit pro Kind anrechnen lassen. Der andere Elternteil muss schriftlich erklären, wer die Hauptverantwortung getragen hat.
  • Kein Anspruch besteht, wenn die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von fünf Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht erreicht wurde. Kindererziehungszeiten selbst tragen jedoch zur Erfüllung dieser Mindestzeit bei.

Wie viele Rentenpunkte gibt es für Kindererziehungszeiten?

Die Anzahl der Rentenpunkte, die Ihnen gutgeschrieben werden, hängt davon ab, wann Ihr Kind geboren wurde:

  • Kinder, die vor 1992 geboren wurden: Sie erhalten zweieinhalb Jahre Kindererziehungszeit, was aktuell etwa 98,30 Euro monatlich (2,5 Rentenpunkte) entspricht.
  • Kinder, die ab 1992 geboren wurden: Hier stehen Ihnen drei Jahre Kindererziehungszeit zu, was derzeit rund 117,96 Euro monatlich (3 Rentenpunkte) ausmacht. 

Der Rentenwert eines Rentenpunkts beträgt seit Juli 2023 einheitlich 39,32 Euro.

Hinweis: Die genannten Euro-Beträge basieren auf dem aktuellen Rentenwert. Ab dem 1. Juli 2025 wird der Rentenwert voraussichtlich auf 40,79 Euro steigen, die Rentenzahlungen erhöhen sich entsprechend.

Besonderheiten bei der Anrechnung:

  • Vereinbarkeit mit Erwerbstätigkeit: Wenn Sie während der Kindererziehungszeit gearbeitet haben, werden Ihnen die Rentenpunkte für die Kindererziehung zusätzlich zu den Punkten für Ihr Gehalt gutgeschrieben – allerdings nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
  • Kinderberücksichtigungszeiten: Neben den Kindererziehungszeiten können Sie auch Kinderberücksichtigungszeiten geltend machen. Diese zählen als beitragsfreie Jahre und können Ihre Rentenansprüche, etwa bei der vorzeitigen Altersrente, verbessern.

Beispiel:
Anna hat zwei Kinder. Ihr Sohn wurde 1990 geboren, ihre Tochter 1993. Für ihren Sohn erhält Anna aufgrund des Geburtsjahres zweieinhalb Jahre Kindererziehungszeit angerechnet, für ihre Tochter drei Jahre. Dadurch werden ihr insgesamt fünfeinhalb Jahre Kindererziehungszeit gutgeschrieben. Diese 5,5 Jahre entsprechen insgesamt fünfeinhalb Rentenpunkten. Aufgrund der Kindererziehungszeiten erhöht sich Annas monatliche Rente um insgesamt 216,26 Euro.

Was ist zu tun, um die Kindererziehungszeiten anzurechnen?

Ein Antrag ist erforderlich, da die Rentenversicherung Kindererziehungszeiten nicht automatisch berücksichtigt. Dafür benötigen Sie das Formular V0800.

Antragsunterlagen:

  • Geburtsurkunde des Kindes oder Stammbuch
  • Versicherungsnummer - diese finden Sie z.B. auf Ihrer Renteninformation, Gehaltsabrechnung oder Ihrem Versicherungsnummernachweis
  • Bei Antragstellung durch eine dritte Person: Vollmacht oder Betreuungsurkunde
  • Angaben zu den Kindern und Geburtsnachweise
  • Angaben zur Erziehung
  • Angaben zum anderen Elternteil

Fazit: 

Kindererziehung bringt nicht nur große persönliche Freude, sondern wird auch von der Rentenversicherung honoriert. Durch die Anrechnung von Erziehungszeiten können Eltern ihre Rentenansprüche erhöhen und die Wartezeiten für die Rente erfüllen. Zudem wird mit der „Frühstart-Rente“ ein neuer Anreiz zur Altersvorsorge für Kinder geschaffen.

Haben Sie Fragen zur Beantragung oder möchten Sie Ihre individuellen Möglichkeiten prüfen lassen? Wir unterstützen Sie gerne bei allen Fragen rund um Kindererziehungszeiten und Rente. Kontaktieren Sie uns!

Link zum Formular: Homepage | Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten / Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung | Deutsche Rentenversicherung

 

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