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Steuerpolitische Vorhaben im Koalitionsvertrag 2025

Steuerpolitische Vorhaben im Koalitionsvertrag 2025
Mai 2025
Welche steuerpolitischen Maßnahmen CDU/CSU und SPD planen - die zentralen Punkte im Überblick.

Am 9. April 2025 haben CDU/CSU und SPD ihren Koalitionsvertrag „Verantwortung für Deutschland“ vorgestellt. Nach der Ergebnisbekanntgabe des Mitgliedervotums der SPD vom 30. April haben nun beide zukünftigen Koalitionsparteien dem Koalitionsvertrag zugestimmt. Die Unterzeichnung des Vertrags ist voraussichtlich für Montag, den 5. Mai, geplant. Ein zentraler Schwerpunkt des Koalitionsvertrages liegt auf der Steuerpolitik: Geplant sind Entlastungen, Investitionsanreize und eine Modernisierung der Steuerverwaltung. Der Vertrag dient als Leitlinie für die kommenden Jahre und gibt einen Rahmen für künftige steuerpolitische Maßnahmen vor.

Im Folgenden geben wir einen strukturierten Überblick über die steuerpolitischen Schwerpunkte, wie sie im Vertrag formuliert sind.

1. Unternehmensbezogene Steuermaßnahmen

1.1 Investitionsförderung und Körperschaftsteuerreform

Zur Stärkung des Standorts Deutschland enthält der Koalitionsvertrag eine Reihe gezielter steuerlicher Anreize für Unternehmen. So soll zwischen 2025 und 2027 eine degressive Abschreibung in Höhe von 30 % auf Ausrüstungsinvestitionen eingeführt werden, als Teil eines sogenannten Investitions-Boosters. Darüber hinaus ist ab dem Jahr 2028 eine stufenweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes geplant. Diese soll über fünf Jahre jeweils um einen Prozentpunkt erfolgen. Beide Maßnahmen verfolgen das Ziel, Investitionen attraktiver zu machen und insbesondere den Mittelstand steuerlich zu entlasten.

1.2 Modernisierung bestehender Steuerregelungen

Neben neuen steuerlichen Anreizen plant die Koalition auch die gezielte Weiterentwicklung bestehender Regelungen, um insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen mehr Investitionsspielraum zu verschaffen. Ein zentraler Ansatzpunkt ist die Reform des Optionsmodells nach § 1a KStG, das es Personengesellschaften wie OHG oder KG erlaubt, sich auf Antrag wie Kapitalgesellschaften besteuern zu lassen.

Auch die Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG, die niedrigere Steuersätze auf im Unternehmen belassene Gewinne vorsieht, soll praxisnäher ausgestaltet und attraktiver gemacht werden.

Zudem wird ab 2027 geprüft, ob künftig alle neu gegründeten Unternehmen, unabhängig von ihrer Rechtsform, pauschal der Körperschaftsteuer unterliegen könnten, um die steuerliche Behandlung von Gründungen zu vereinfachen.

1.3 Anpassungen bei der Gewerbesteuer

Zur Eindämmung von Gewinnverlagerungen in sogenannte Gewerbesteueroasen plant die Regierung gezielte Gegenmaßnahmen. Außerdem soll der Mindesthebesatz bei der Gewerbesteuer von derzeit 200 % auf 280 % angehoben werden. Ziel ist es, einheitlichere und fairere Wettbewerbsbedingungen zwischen den Gemeinden zu schaffen.

2. Entlastung für Privatpersonen und Familien

2.1 Einkommensteuerliche Entlastungen

Ein zentraler Punkt des Koalitionsvertrags ist die Entlastung von mittleren und kleineren Einkommen. Diese soll zur Mitte der Legislaturperiode umgesetzt werden. Ergänzend ist eine Erhöhung des Kinderfreibetrags geplant, verbunden mit entsprechenden Anpassungen beim Kindergeld. Auch Alleinerziehende sollen stärker entlastet werden, indem der Entlastungsbetrag für sie verbessert wird. Änderungen am Solidaritätszuschlag sind hingegen ausdrücklich nicht vorgesehen.

2.2 Förderung der Erwerbsarbeit und Rentenübergänge

Um die Aufnahme oder Ausweitung von Erwerbsarbeit attraktiver zu machen, werden mehrere steuerliche Anreize eingeführt. Zuschläge für Überstunden, die über die tarifliche Regelarbeitszeit hinausgehen, sollen künftig steuerfrei sein. Wer über das gesetzliche Rentenalter hinaus freiwillig weiterarbeitet, kann mit einer Steuerbefreiung von bis zu 2.000 Euro monatlich rechnen. Zudem wird die dauerhafte Aufstockung von Teilzeit auf Vollzeit steuerlich gefördert.

2.3 Verbesserungen für Mobilität

Zum 1. Januar 2026 wird die Pendlerpauschale erhöht: Sie soll künftig dauerhaft 38 Cent pro Kilometer betragen - und zwar ab dem ersten Kilometer.

3. Zukunftsvorsorge und Vermögensaufbau

3.1 Einführung der Frühstart-Rente

Ein besonderes Vorhaben ist die sogenannte Frühstart-Rente, ein neues Modell der kapitalgedeckten Altersvorsorge für Kinder. Ab dem 1. Januar 2026 wird der Staat monatlich 10 Euro in ein privates Altersvorsorgekonto für jedes Kind einzahlen, das zwischen dem 6. und 18. Lebensjahr eine deutsche Bildungseinrichtung besucht. Nach Erreichen der Volljährigkeit kann das Konto durch private Beiträge aufgestockt werden. Die Erträge bleiben bis zum Renteneintritt steuerfrei, das Kapital ist zudem vor staatlichem Zugriff geschützt. Ziel ist es, insbesondere Kindern aus weniger vermögenden Haushalten frühzeitig den Aufbau von Vermögen zu ermöglichen.

4. Umwelt- und Verbrauchersteuern

4.1 Förderung klimafreundlicher Mobilität

Zur Unterstützung der klimafreundlichen Mobilität plant die Bundesregierung mehrere steuerliche Maßnahmen. Die Preisgrenze für die steuerliche Förderung von Elektrofahrzeugen wird auf 100.000 Euro angehoben. Unternehmen erhalten die Möglichkeit, für Investitionen in E-Fahrzeuge Sonderabschreibungen zu nutzen. Zudem wird die bestehende Kfz-Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge bis zum Jahr 2035 verlängert. Haushalte mit geringem oder mittlerem Einkommen sollen zusätzliche Unterstützung beim Umstieg auf E-Mobilität erhalten, finanziert aus dem EU-Klimasozialfonds.

4.2 Entlastung bei Strom- und Gastronomieumsatzsteuer

Ab dem 1. Januar 2026 wird der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % auf Speisen in der Gastronomie dauerhaft festgeschrieben. Zeitgleich plant die Regierung eine Absenkung der Stromsteuer um mindestens 5 Cent pro Kilowattstunde. Langfristig soll das Niveau der europäischen Mindestbesteuerung erreicht werden.

5. Internationale Steuerpolitik

5.1 Finanztransaktionssteuer

Die Bundesregierung spricht sich erneut für eine EU-weite Finanztransaktionssteuer aus. Ziel ist es, spekulative Finanzgeschäfte stärker zu belasten und öffentliche Einnahmen zu stärken. Der Vorschlag geht auf eine Initiative der EU-Kommission aus dem Jahr 2011 zurück und wird insbesondere von Deutschland, vor allem auf Initiative der SPD, und Frankreich unterstützt. Trotz fehlender Einigung auf europäischer Ebene bekräftigt die Bundesregierung ihr politisches Engagement für das Vorhaben.

5.2 Globale Mindestbesteuerung

Die globale Mindestbesteuerung großer internationaler Konzerne, wie sie im Rahmen der OECD-Initiative eingeführt wurde, soll weiterhin Bestand haben. Gleichzeitig setzt sich Deutschland für eine Vereinfachung des Modells ein, insbesondere mit Blick auf mögliche Wettbewerbsnachteile für mittelständische Unternehmen.

6. Integrität des Steuersystems

6.1 Maßnahmen gegen Steuervermeidung und Steuerhinterziehung

Zur Sicherung der Steuerbasis will die Regierung gezielte Maßnahmen gegen Steuerhinterziehung und -vermeidung umsetzen. Die bestehende Registrierkassenpflicht wird auf ihre Wirksamkeit hin überprüft, mit dem Ziel, Umsatzverkürzungen effektiver zu verhindern. Bei besonders schwerer, bandenmäßiger Steuerhinterziehung soll die Möglichkeit der Telefonüberwachung eingeführt werden. Cum-Cum-Gestaltungen, bei denen die Kapitalertragsteuer durch ausländische Investoren umgangen wird, sollen verstärkt bekämpft werden. Außerdem wird eine engere Zusammenarbeit mit EU-Partnern angestrebt, um die Liste nicht-kooperativer Staaten zu überarbeiten und verbindlicher zu gestalten.

6.2 Stärkung der Steuerfahndung und Forschung

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit wird personell und technisch ausgebaut, um Verstöße effektiver verfolgen zu können. Zudem sollen die Strukturen der Steuerforschung in enger Abstimmung mit den Bundesländern neu organisiert und gestärkt werden.

7. Bürokratieabbau und Digitalisierung

7.1 Vereinfachung des Steuersystems

Zur Entlastung von Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen wird das Steuersystem stärker typisiert und pauschaliert. Geplant ist unter anderem die Einführung einer Arbeitstagepauschale, mit der beruflich bedingte Fahrten pauschal und ohne Einzelnachweis berücksichtigt werden können. Ziel dieser Maßnahmen ist es, die Steuererklärung zu vereinfachen und bürokratischen Aufwand zu reduzieren.

Auch die Besteuerung von Rentnerinnen und Rentnern soll verständlicher und einfacher gestaltet werden.

7.2 Digitalisierung der Steuerverwaltung

Zukünftig sollen alle steuerlich relevanten Gesetzesinitiativen systematisch auf ihr Vereinfachungs- und Digitalisierungspotenzial geprüft werden. Die digitale Infrastruktur der Finanzverwaltung wird ausgebaut, insbesondere durch den vermehrten Einsatz künstlicher Intelligenz zur Automatisierung von Prozessen. Zur Bündelung der Maßnahmen ist die Gründung eines neuen Ministeriums für Digitalisierung und Staatsmodernisierung vorgesehen.

Fazit: 

Der Koalitionsvertrag 2025 enthält ein umfangreiches und vielseitiges steuerpolitisches Reformpaket. Die Maßnahmen sollen einerseits Wachstumsimpulse für Unternehmen schaffen, andererseits die Steuerlast gerechter verteilen und bürokratische Hürden abbauen. Für Unternehmen wie Privatpersonen lohnt es sich, die geplanten Änderungen im Blick zu behalten und sich frühzeitig auf mögliche Auswirkungen vorzubereiten.

Sollten Sie Fragen haben oder eine individuelle Beratung zu den steuerpolitischen Vorhaben wünschen, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

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